Begriff | Definition |
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Synchronisationsverbot | Das Synchronisationsverbot verhinderte, dass Zeitarbeitsunternehmen externe Mitarbeiter nur für die Dauer eines akquirierten Einsatzes in einem Entleihbetrieb einstellten. Das Synchronisationsverbot wurde durch die Hartz-Gesetze am 1. Januar 2004 vollständig aufgehoben. Nunmehr gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz für alle anderen Arbeitnehmer. |
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