Begriff | Definition |
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Minijob | Ein sogenannter Minijob (oder auch „450-Euro-Job“) ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine geringfügige Beschäftigung. Für die Beschäftigungsverhältnisse gilt eine Lohnobergrenze von 450 Euro pro Monat. Sie sind nicht sozialversicherungspflichtig, allerdings muss der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag an die Minijob-Zentrale bei der Knappschaft-Bahn-See zahlen, der auf verschiedene soziale Sicherungssysteme verteilt wird. |
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