Begriff | Definition |
---|---|
Freizeitausgleich | Die erarbeiteten Stunden des Zeitarbeitnehmers, die auf dem Arbeitszeitkonto angesammelt wurden, können durch Freizeit ausgeglichen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können in bestimmen Grenzen Freizeit anordnen bzw. Freizeit beantragen. Für den Freizeitausgleich wird dann die entsprechende Stundenanzahl der auf dem Arbeitszeitkonto befindlichen Stunden ausgezahlt. So kann sich der Zeitarbeitnehmer zusätzlich freie Tage verschaffen ohne das Urlaubskonto angreifen zu müssen. Der Freizeitausgleich ist durch den Arbeitnehmer zu beantragen und bedarf der Genehmigung durch den Arbeitgeber. |
alpha zählt zu den erfolgreichsten Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet. Als kompetenter Personaldienstleister sind wir in den Bereichen Office & Engineering, Gewerblich & Technisch sowie Pflege & Soziales tätig.