Begriff | Definition |
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Arbeitssicherheit | Das Zeitarbeitsunternehmen als Arbeitgeber seiner Beschäftigten (Zeitarbeitnehmer) ist auch beim Einsatz in Fremdbetrieben für die Durchführung der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Maßnahmen verantwortlich und hat demzufolge die Einhaltung aller vom Auftraggeber (Kundenunternehmen) übernommenen Verpflichtungen zu überwachen. Ebenso sorgt der Verleiher dafür, dass den Zeitarbeitnehmern die Einrichtungen und Maßnahmen zur Ersten Hilfe nach den Bestimmungen der BG-Vorschrift „Erste Hilfe“ (Dritter Abschnitt der BGV A 1) am Einsatzort zur Verfügung stehen. |
alpha zählt zu den erfolgreichsten Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet. Als kompetenter Personaldienstleister sind wir in den Bereichen Office & Engineering, Gewerblich & Technisch sowie Pflege & Soziales tätig.