Begriff | Definition |
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Arbeitnehmerüberlassungsvertrag | Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wird schriftlich zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) und dem Kundenbetrieb (Entleiher) geschlossen und bildet die Basis und die Voraussetzung für die anschließend stattfindende Überlassung von Arbeitskräften. |
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