Begriff | Definition |
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Zeitarbeit/Zeitarbeitsunternehmen | Zeitarbeitsunternehmen sind Beschäftigungsunternehmen mit Arbeitsplätzen bei ihren Kunden (Entleiher), auf denen Zeitarbeitnehmer vertragsgemäß ihre Arbeitsleistung erbringen. Der Arbeitnehmer wird zeitlich begrenzt in einem Betrieb eines Dritten, des Entleihers, ausgeliehen. Arbeitsvertrag und Arbeitsleistung fallen bei einer Arbeitnehmerüberlassung auseinander. Der Arbeitsvertrag des Zeitarbeitsnehmers besteht mit dem Verleiher und die Arbeitsleistung erfolgt bei dem Entleiher. Zeitarbeitsunternehmen sind Arbeitgeber wie andere Arbeitgeber auch. Es gelten die Sonderregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Zeitarbeitsunternehmen bieten sozial geschützte Arbeitsverhältnisse. Jeder Arbeitnehmer erhält grundsätzlich einen schriftlichen, unbefristeten Arbeitsvertrag mit den üblichen Leistungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, gesetzlichen Kündigungsschutz u.ä. |
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