Begriff | Definition |
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Mindestlohn | Mindestlöhne sind festgeschriebene Arbeitsentgelte, die Beschäftigten als Minimum zustehen. Das Arbeitseinkommen kann als Stundenlohn oder monatliches Entgelt festgelegt sein. Die meisten europäischen Staaten und Nordamerika haben gesetzliche Mindestlöhne, ab dem 1.1.2015 auch Deutschland. Die gesetzlichen Mindestlöhne werden teilweise automatisch an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst, teilweise werden sie vom Gesetzgeber oder einer Kommission festgelegt. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland auch allgemeinverbindliche Tarifverträge mit Branchenmindestlöhnen. |
Minijob | Ein sogenannter Minijob (oder auch „450-Euro-Job“) ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine geringfügige Beschäftigung. Für die Beschäftigungsverhältnisse gilt eine Lohnobergrenze von 450 Euro pro Monat. Sie sind nicht sozialversicherungspflichtig, allerdings muss der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag an die Minijob-Zentrale bei der Knappschaft-Bahn-See zahlen, der auf verschiedene soziale Sicherungssysteme verteilt wird. |
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